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Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Den Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber. Anspruch des Arbeitnehmers besteht jedoch mindestens auf Entgeltumwandlung durch eine Direktversicherung. Über Umsetzungsmöglichkeiten beraten wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne. Insbesondere für Geschäftsführer einer GmbH ergeben sich hier große Vorteile!
Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge?
Arbeitnehmer können bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgabenfrei in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen. Viele Arbeitgeber beteiligen sich darüber hinaus an den Beiträgen, zum Beispiel über vermögenswirksame Leistungen. Seit 2019 sind Arbeitgeber bei Neuverträgen zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent verpflichtet (abhängig von ihrer eigenen Ersparnis an Sozialabgaben). Ab 2022 gilt diese Zuschusspflicht auch für Verträge von vor 2019. Welcher Durchführungsweg innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen und Mitarbeiter geeignet ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch.