Riester-Rente
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Die Riester-Rente ist den Medien immer für einen Aufreger gut. Wir sehen es anders. Die Riester-Rente ist die Altersvorsorge Nr. 1! Vor allem wegen ihrer Zulagen und ihrer steuerlichen Vorteile durch die Günstigerprüfung – aber nicht nur. Denn vergessen Sie nicht: Die Riester-Rente deckt nur eine Lücke, die durch die Absenkung des Rentenniveaus entstanden ist. Die Riester-Rente ist unserer Ansicht nach keine Kür, sondern die Pflicht. Und zwar eine rentable. Sprechen Sie mit uns. Wir klären Irrtümer auf.
Schauen Sie gerne auch auf die Homepage proriester.de. Dort finden Sie viele Information rund um die Riester-Rente. Und uns als pro-riester.de-qualifizierten Vermittler: https://www.proriester.de/qualifizierte-vermittler/hans-peter-walter-kugler/
Was ist eine Riester Rente?
Über 16,5 Millionen Riester Verträge wurden in Deutschland bereits abgeschlossen. Die Riester-Rente ist eine freiwillige und private Zusatzversorgung, die der Staat mit Grund- und Kinder-Zulagen sowie Steuererleichterungen unterstützt. Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann zusätzlich privat mit der Riester-Rente vorsorgen. Dazu gehören zum Beispiel Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte. Aber auch nicht Förderberechtigte, wie Selbständige, können die Riesterzulage erhalten, sofern sie mit einem Förderberechtigten verheiratet sind. Riester-Sparer profitieren von den Zulagen und evtl. zusätzlich von einem steuerlichen Vorteil durch die Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Wie funktioniert die Riester Rente?
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen in einen Riestervertrag jährlich vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Diese Einzahlung beinhaltet die Zulage. Bei einer geringeren Einzahlung werden die Zulagen anteilig gekürzt. Je nach Vertrag gibt es einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 60 bzw. 120 Euro. Die maximale, steuerlich relevante, Einzahlung inklusive der Zulagen beträgt pro Jahr 2.100 Euro pro Person. Die Grundzulage für Erwachsene beträgt 175 Euro pro Jahr. Für Kinder werden 300 Euro Kinderzulage gewährt (185 Euro, wenn vor 2009 geboren). Für unter 25-Jährige gibt es zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Ganz wichtig: Im Rahmen der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, ob eine fiktive steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge einen höheren Vorteil gebracht hätte, als die Höhe der Zulagen. Wenn dies der Fall ist, wird die Differenz erstattet. Dies und die Zulagen können ein regelrechter Rendite-Turbo sein.