VL

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?

Erfragen Sie zunächst bei Ihrem Arbeitgeber, ob er vermögenswirksame Leistungen bezuschusst. Wenn ja, sollten Sie einen Sparplan hierfür abschließen, um den Arbeitgeberzuschuss zu nutzen.

Wir vermitteln Sparpläne in Form des Bausparvertrages und des Investmentfonds-Sparplanes.

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat den Sparplan mit der Arbeitnehmersparzulage.

Selbst wenn Sie die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht einhalten und dadurch keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, ist ein VL-Vertrag sinnvoll, sobald Sie einen Arbeitgeberzuschuss erhalten!

VL-Investmentfonds-Sparpan

Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Fondssparpläne gewährt, wenn in geeignete aktienlastige Fonds investiert wird. Zudem muss das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro liegen (bei Eheleuten 80.000 Euro). Die Arbeitnehmersparzulage beträgt für VL-Fondssparpläne 20% auf maximal 400 Euro Einzahlung pro Jahr, also maximal 80 Euro jährlich.

VL-Bausparvertrag

Die Arbeitnehmersparzulage wird hier gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro liegt (bei Eheleuten 80.000 Euro). Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt für Bausparverträge 9% aus maximal 470 Euro Einzahlung pro Jahr, also maximal 43 Euro jährlich.

Exkurs: Für Bausparbeiträge, die nicht vermögenswirksame Leistungen sind, kann die Wohnungsbauprämie beantragt werden (10% aus max. 700 Euro, zu versteuerndes Einkommen max. 35.000 Euro, jeweils pro Person).

Kontakt

Fazit Finanz GmbH
Am Holzplatz 31
87448 Waltenhofen

info@fazitfinanz.de
Telefon: 0831 6972 6419
Fax: 0831 6972 7081

 

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